IG Suzuki

Schulordnung für Workshops


1. Aufnahme und Kündigung

Anmeldungen zur Aufnahme können nur durch volljährige Schüler / Schülerinnen bzw. bei Minderjährigkeit durch ihre gesetzlichen Vertreter erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme für den Workshop besteht nicht. Es wird kein Aufnahmeentgelt erhoben. Kündigungen sind während des Workshops nicht möglich. Für Anmeldungen haben Absprachen mit Lehrkräften keine Gültigkeit. Adressenänderungen müssen unverzüglich dem Sekretariat gemeldet werden.
2. Teilnahme am Workshop

Die Verhinderung oder Erkrankung eines Schülers / einer Schülerin soll umgehend dem Sekretariat mitgeteilt werden. Es gibt keinen Anspruch auf das Nachholen von versäumten Unterrichtsstunden oder Erstattung des Entgeltes für den Workshop.
3. Ausschluss aus dem Unterricht

Schüler./.Schülerinnen können bei erheblichen Verstößen gegen die Schulordnung oder gegen die Disziplin vom Workshop ausgeschlossen werden.
Eine Zahlungsverpflichtung bleibt in beiden Fällen bestehen.
4. Aufsicht und Haftung

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts und ist auf den Unterrichtsraum begrenzt. Für Unfälle auf dem Weg zum oder am Veranstaltungsort/Unterrichtsort sowie für den Verlust bzw. die Beschädigung von Kleidung und Instrumenten kann keine Haftung übernommen werden.
5. Gesundheitsbestimmungen

Bei ansteckenden Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen der Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen).
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